Transparenz als oberstes Gebot

Ich habe keinen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenversicherungen, sondern rechne privat ab. Abhängig von Ihrer Versicherung bedeutet das für Sie:

Private Krankenversicherung

Sind Sie privatversichert, werden die Kosten für Psychotherapie, abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag, übernommen. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit Ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung, um die Kostenübernahme der Verhaltenstherapie zu klären. Das Honorar wird gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) je Therapiestunde (50 Minuten) abgerechnet.

Beihilfeberechtigt

Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, werden die Kosten für Psychotherapie in der Regel von Ihrer privaten Krankenversicherung sowie der Beihilfestelle jeweils anteilig übernommen. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit Ihrer privaten Krankenversicherung sowie Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Kostenübernahme der Verhaltenstherapie zu klären. Das Honorar wird gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) je Therapiestunde (50 Minuten) abgerechnet.

Selbstzahler

Gegebenfalls kann es notwendig sein, dass Sie die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung selbst tragen. Dies kann infrage kommen, wenn Ihre Krankenkasse die Kosten nicht erstattet bzw. übernimmt. Auch kann diese Möglichkeit für Sie in Betracht kommen, wenn Sie nicht möchten, dass bspw. die Krankenkasse oder Beihilfestelle eine Mitteilung über die Psychotherapie erhält. Das Honorar beträgt, angelehnt an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), derzeit 134,06 € je Therapiestunde (50 Minuten).

Gesetzliche Krankenversicherung

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, kann Psychotherapie im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens übernommen werden. Hierbei handelt es sich um eine Ausnahmeregelung, die nur möglich ist, wenn Sie bereits vergeblich versucht haben eine Psychotherapieplatz zu bekommen und die Wartezeit zu lang ist. In diesem Fall erstattet Ihre Krankenversicherung die Kosten für eine Therapie in einer Privatpraxis. Bitten sprechen Sie dies im Voraus mit Ihrer Krankenkasse ab.